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8 Wissenswerte Fakten zum Energieausweis

  • Beitrags-Kategorie:Erste Schritte

Nachhaltigkeit, Energiesparen ist in aller Munde.

Doch welchen Einfluss haben wir als Immobilienbesitzer überhaupt auf die Nachhaltigkeit?

Einflüsse von Immobilienbesitzer

  • Recycling Baustoffe,
  • Hausmüll Recycling und Trennung,
  • Energetisch sanieren,
  • Energiesparen 

Für das Energiesparen und energetisches Sanieren hat der Gesetzgeber den Energieausweis an die Hand gegeben. 

Doch was ist der Energieausweis und welche Informationen findest Du im Energieausweis? In diesem Beitrag habe ich Dir 8 Fakten zusammengestellt, die es über den Energieausweis zu wissen gilt.


Inhaltsverzeichnis

#1 Was ist ein Energieausweis? 

#2 Wer stellt einen Energieausweis aus?

#3 Wann und für wen ist die Vorlage eines Energieausweises verpflichtend?

#4 Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

#5 Woran erkenne ich einen Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis?

#6 Was sagt der Energieausweis aus?

#7 Was bedeuten die Energiekennziffern?

#8 Wie ist die Aussagekraft des Ausweises für den Verbrauch und die Kosten?

#9 Fazit

#1 Was ist ein Energieausweis? 

 

Der Energieausweis (oder auch „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“) ist mit dem „Typenschein“ für Dein Auto vergleichbar. Viele interessante (Energie-)Kennwerte Deiner Immobilie sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im sog. Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Ein Energieausweis ist also ein Dokument, das Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes bereitstellt.

 

Ist der Energieausweis nur ein deutsches Konstrukt?

 

Nein, ein Energieausweis ist für fast alle Gebäude in der Europäischen Union (EU) Pflicht. Die genauen Anforderungen und Fristen für die Erstellung und Vorlage des Energieausweises variieren jedoch je nach Land.

#2 Wer stellt einen Energieausweis aus?

Das Gesetz enthält keine Vorgabe oder Regelungen, wer einen Energieausweis ausstellen darf. 

 

Welche Qualifikation oder Ausbildung benötigt man für die Erstellung eines Energieausweises?

 

Folgende Berufsgruppen dürfen einen Energieausweis ausstellen:

 

  • Baumeister, Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Lüftungstechnik, Holzbau-Meister;

  • Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) insbesondere auf folgenden Fachgebieten
    sind qualifiziert und berechtigt, EA zu erstellen: Bauphysik, Elektrotechnik, Gebäudetechnik (Installation, Heizungs- und Klimatechnik), Maschinenbau, Technische Physik, Umwelttechnik, Verfahrenstechnik;

  • Schornsteinfeger: Ausstellung von Ausweisen über die
    Gesamtenergieeffizienz bestehender Wohngebäude ausgenommen Neubauten
    und baubewilligungspflichtige Änderungen von Bauwerken. 

  • (Innen-)Architekten, Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen, Technische Physik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau, Gebäudetechnik.

  • etc.

#3 Wann und für wen ist die Vorlage eines Energieausweises verpflichtend?

Vermieter oder Verkäufer

Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen.

 

Der Energieausweis oder eine vollständige Kopie desselben muss binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss dem Käufer/Mieter ausgehändigt werden.

#4 Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?


Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Eigenschaften des Gebäudes und der Heizung berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis der tatsächlichen Verbräuche bestimmt. 

#5 Woran erkenne ich einen Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis?


 

 

Abbildung: Verbraucherzentrale.de

      • Bedarfsausweis: Ein Bedarfsausweis basiert auf der Baukonstruktion und der energetischen Ausstattung des Gebäudes. Er wird in der Regel für neuere Gebäude erstellt und zeigt, wie viel Energie benötigt wird, um das Gebäude in einen Zustand zu versetzen, der dem heutigen Standard entspricht. In einem Bedarfsausweis werden zudem Modernisierungsempfehlungen gegeben, um den Energiebedarf zu senken. 

      • Verbrauchsausweis: Ein Verbrauchsausweis hingegen beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner oder Nutzer des Gebäudes in den vergangenen drei Jahren. Er wird in der Regel für ältere Gebäude erstellt und zeigt, wie viel Energie in der Praxis verbraucht wird. Der Verbrauchsausweis enthält jedoch keine Informationen darüber, wie viel Energie das Gebäude benötigen würde, wenn es gemäß dem heutigen Standard gebaut worden wäre.

Beide Arten von Energieausweisen können Ihnen dabei helfen, den Energiebedarf eines Gebäudes zu verstehen.

#6 Was sagt der Energieausweis aus?

 

Die Informationen die man als Mietinteressent, Käufer oder Eigentümer herauslesen kann sind 

  • Treibhausgasemissionen, die der Gebäudebetrieb verursacht

  • Primärenergiebedarf (Als Primärenergie wird die ursprünglich aufgewendete, gesamte fossile Energiemenge – inklusive Verluste – bezeichnet, die durch den Abbau, die Lieferung und die Verarbeitung des Energieträgers entsteht), 

  • Endenergiebedarf*

  • Zusammenfassung kostengünstiger Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes

 

Was ist der Unterschied zwischen End- und Primärenergiebedarf?

Der Endenergiebedarf* bezieht sich auf die Menge an Energie, die benötigt wird, um ein Gebäude zu betreiben. Der Endenergiebedarf umfasst dabei den Energieverbrauch für alle Verbraucher (bspw. Heizung, Warmwasser, Beleuchtung) und sonstige technische Anlagen. Dabei werden auch die Verluste durch unzureichende Dämmung oder ineffiziente Geräte berücksichtigt.

 

Im Gegensatz zum Primärenergiebedarf, der den Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes einschließlich des Verlusts durch die Gewinnung und Übertragung von Energie aus Primärenergiequellen wie Kohle, Öl oder Gas misst, betrachtet der Endenergiebedarf nur den Energieverbrauch am Ende der Kette.

Mehr findest Du auch auf der Seite der Verbraucherzentrale: 

Energieausweis: Was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus? | Verbraucherzentrale.de

Wichtig:
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Er verpflichtet Eigentümer nicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften umzusetzen oder sonstige Modernisierungen vorzunehmen. Auch das Gebäude Energiegesetz (GEG) selbst fordert nur in wenigen Fällen eine Nachrüstung.

Aber: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung bist Du als Eigentümer eines Gebäudes mit hohem Energiebedarf gut beraten, durch eine energetische Sanierung die Bewertung im Energieausweis zu verbessern. Denn damit kannst Du nicht nur die Heizkosten reduzieren, sondern auch den Wert der Immobilie und die Vermietungs- oder Verkaufschancen steigern.

#7 Was bedeuten die Energiekennziffern?

Im Feld „Energiebedarf“ ist ein großer, farbiger Bandtacho zu finden. Darüber werden der Endenergiebedarf des Gebäudes und der Primärenergiebedarf des Gebäudes genannt. Mit Hilfe dieser Kennwerte kann die energetische Beschaffenheit von verschiedenen Gebäuden verglichen werden. 


Wichtig: Seit 11/2020 gilt das GEG. Das bedeutet für Energieausweise, dass alle vor 2012 ausgestellten Ausweise ungültig sind. Zudem ist ihre Laufzeit auf 10 Jahre begrenzt.

#8 Wie ist die Aussagekraft des Ausweises für den Verbrauch und die Kosten?

Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen.
Er erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch oder die daraus resultierenden Energiekosten

 

Die Kosten hängen von vielen weiteren Faktoren (klimatische Bedingungen der Region, Nutzerverhalten) ab. Das Dokument wurde im Laufe der Zeit außerdem stark verändert, was einen Vergleich nur in bestimmten Fällen sinnvoll macht.

#9 Fazit

 

Nachhaltigkeit und Energiesparen sind wichtige Themen, gerade auch für Immobilienbesitzer und Mieter. 

Der Energieausweis ist ein Instrument, das der Gesetzgeber für das Energiesparen und die energetische Sanierung zur Verfügung stellt. 

Der Energieausweis enthält viele interessante (Energie-)Kennwerte Deiner Immobilie, wie z.B. den zu erwartenden Heizenergieverbrauch. Der Energieausweis kann von Ingenieurbüros, Heizungstechnikern, Architekten und anderen Fachleuten ausgestellt werden. 

Vermieter oder Verkäufer müssen dem Käufer oder Mieter bei Vertragsabschluss einen maximal 10 Jahre alten Energieausweis vorlegen. Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. 

Der Bedarfsausweis zeigt den Energiebedarf aufgrund der Eigenschaften des Gebäudes und der Heizung, während der Verbrauchsausweis auf Basis der tatsächlichen Verbräuche bestimmt wird. 

Der Energieausweis enthält Informationen über die Treibhausgasemissionen, die der Gebäudebetrieb verursacht, sowie den Primärenergiebedarf und die Energiekennziffern.


Deinen Energieausweis kannst Du in Estatefolio ablegen und hast ihn dort jederzeit griffbereit.

Gleichzeitig kannst Du auch die Daten aus dem Ausweis in Estatefolio übertragen.